gegen eine sachliche darlegung der fakten kann man zwar abmahnen, allerdings kann man diese abmahnung dann selbst ohne RA in den aktenvernichter stopfen.
sachliche darlegung der fakten = "Kaufdatum: , Name des Händlers: , Frau Müller von Dell bestätigte am xx.xx.2007, dass mein 2407 keinerlei Garantieleistung von Seiten Dells besitzt."
Wovor man als Forenbetreiber Anst haben muss sind aussagen wie "Die bescheißen einen! Alles Betrüger und Diebe!" So was ist nämlich in der tat geschäftsschädigend.
Zu den Urteilen selbst: Ich sag mal nur LG Hamburg.