Der Tenor in diesem Thread hat mir doch sehr gut gefallen und hat auch meine Zustimmung. :] :]
Fernabsatzgesetz
Das Fernabsatzgesetz, entstanden aus einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Rates 1997 und verabschiedet vom Bundesrat 2000, soll den Verbraucher vor "irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden" schützen.
Das Fernabsatzgesetzt ist aber definitiv nicht dazu gedacht, den Markt nach dem bestmöglichen Produkt "durchzutesten". Das bedeutet aber auch, daß streng genommen Pixelfehler hingenommen werden müssen, sofern die vom Hersteller angegebene Pixelfehler-Klassifizierung nicht überschritten wird.
Wenn man der Meinung ist, daß man für sein Geld Monitore ohne Pixelfehler erwarten kann, muß man diese Monitore ja nicht kaufen, wenn Fehlerfreiheit vom OEM nicht garantiert wird! Alles weitere kann man meines Erachtens erhoffen, nicht aber erzwingen.
Um Fehlkäufe zu vermeiden, ist eine Ausnutzung dieser gesetzlichen Regelung wirklich nicht notwendig. Wenn man es ehrlich will, kann man gezielt Informationen zu jedem Produkt seiner engeren Wahl in allen möglichen Medien erhalten - bzgl. TFT-Monitore gehört dieses Board sicherlich zu den allerersten Adressen. :)) :)) :))
Mögliche Sichtweise Verkäufer:
Ich bin zwar kein (TFT-Monitor-)Händler, kann mir aber gut vorstellen, daß Rücklieferungen neben den zeitlichen Aufwänden zur Prüfung nicht immer den Zustand haben, wie Sie versand worden sind. Daß der Verkäufer auf einem solchen Schaden nicht sitzenbleiben will, ist leicht nachvollziehbar.
Wenn TFTshop.net wie zuvor erläutert die Gebühr nur nach Einzelfallentscheidung zurückfordert, ist dieses m.E. ein vollkommen korrektes Verhalten gibt von mir einen (TFT-)Gummipunkt.

Sichtweise Verbraucher:
Aus Sicht des Käufers möchte ich aber trotzdem einwenden, daß es wohl auch unten den Händlern schwarze Schafe geben kann, die eine solche "Möglichkeit" als weitere Einkommensquelle mißbrauchen könnten. Das Problem hierbei ist, daß für den Käufer anhand dieser AGB-Regelung zwischen Fairness und Abzocke nicht einfach zu unterscheiden ist.
AGBs allgemein:
Wenn man sich aber die Mühe macht, die AGBs mal durchzulesen, kann man sich schon einen Eindruck vom Stil des Verkäufers machen. Wenn diese allerdings über mehrere Seiten in Punkt 8-Schriftgröße gehen, brauche ich persönlich gar nicht mehr anfangen zu lesen - sondern suche mir einen anderen Verkäufer.
Ein juristischer Laie wie ich kann konkret nicht beurteilen, ob alle Paragraphen in den AGBs auch tatsächlich juristisch durchsetzbar sind. Es gibt aber genügend Fälle, wo es "einfach mal versucht wird" (siehe einschlägige c't-Artikel).
Da hilft nur das eigene Gefühl, ob man als Käufer zu sehr benachteiligt wird oder nicht. Im Fall der TFTshop.net-AGBs hätte ich da keine Probleme.
Weil: da ist z.B. der Grund für die Höhe der Gebühr von €40,- bei FAG-Rücklieferungen auch konkret genannt worden (1/2 Technikerstunde). Ohne diese Information wäre meine erste Reaktion: €40 (80 Mark(!)), naja, wofür? Aber so: der Aufwand ist meiner Meinung und Erfahrung nach vertretbar. 
Andere erwähnen das FAG in ihren AGBs noch nicht mal.. 