Farbbrillanz
Besonders gut gefallen hat uns der ASUS F1 wegen seiner Farbbrillanz vor allem in hellen Szenen. Hier wirkt das Bild ausgesprochen plastisch und hat Tiefe. Verantwortlich sind dafür vermutlich die Farbkontraste.
Reaktionsverhalten
Hinsichtlich Reaktionsverhalten waren im Praxistest bei Spielen und Videos keine ungewöhnlichen Nachzieheffekte oder Bewegungsunschärfen zu sehen. Beides macht mit dem F1 gleichermaßen Spaß. Gerade für Spieler ist die DLP-Technik mit ihren blitzschnellen Reaktionszeiten gut geeignet.
Bei schnellen Spielen ist die 120-Hz-Bildwiederholrate sicher von Vorteil. Will man ein wirklich großes Bild, empfehlen wir, trotzdem in der nativen Auflösung zu bleiben. Gerade bei so großen Bilddiagonalen wird der Qualitätsverlust durch die geringere Auflösung sofort sichtbar.
Da der ASUS F1 mit DLP-Technik arbeitet, muss man anderseits mit dem generellen Manko dieser Technik leben: dem sogenannten Regenbogen-Effekt. Gerade bei Ein-Chip-DLP-Projektoren ist dieser für empfindliche Menschen störend. Der Regenbogen-Effekt entsteht dadurch, dass hier die Farben mittels eines drehenden Farbrads nacheinander erzeugt werden. Bei schnellen Augenbewegungen treffen die Grundfarben nicht mehr an der gleichen Stelle auf die Netzhaut, und man sieht Farbblitzer in Regenbogenfarben.
Bei teuren Heimkino-Projektoren mit Drei-Chip-DLP-Technologie ist das dagegen nicht der Fall. Da auch beim ASUS F1 die drei Primärfarben bereits über die LED-Lichtquelle erzeugt werden und kein Farbrad benötigt wird, sollte man den Effekt eigentlich nicht sehen können.
Das können wir so aber nicht bestätigen. Die Farben werden auch beim LED-DLP-Beamer trotzdem sequenziell und nicht gleichzeitig projiziert. Den Regenbogen-Effekt konnten wir gelegentlich durchaus wahrnehmen. Im Vergleich zu einem klassischen DLP-Beamer war das aber nur sehr selten und vergleichsweise schwach der Fall.
3D-Wiedergabe
Eine 3D-Brille ist im Lieferumfang nicht enthalten, was man bei dem Preis allerdings auch nicht erwarten darf.
Bei der Brille handelt es sich um eine aktive Shutter-Brille. Das ist im Vergleich zu einfachen Polarisationsbrillen die technisch erheblich bessere Umsetzung. Laut Handbuch können alle 3D-Brillen vom Typ DLP-LINK (DLP-ready) verwendet werden. Da die Brille im Lieferumfang nicht enthalten ist, haben wir die 3D-Wiedergabe des F1 nicht getestet. Das Thema 3D scheint sich ohnehin nicht durchgesetzt zu haben.
Sound
Integrierte Lautsprecher sind für einen Projektor eher ungewöhnlich. Der ASUS F1 hat aber zwei Stereo-Lautsprecher mit je 3 Watt Ausgangsleistung und einen 8-Watt-Subwoofer an Bord. Das ermöglicht einen unkomplizierten mobilen Einsatz ohne Zusatzgeräte.
Wie wir bereits bei einigen Monitoren von ASUS gesehen haben, muss die Marketing-wirksame Harman-Kardon-Audio-Technologie, die auch hier verwendet wird, nicht unbedingt viel bedeuten. Als 2.1-Hi-Fi-Anlage würden wir den F1 zwar nicht bezeichnen – so viel Klangqualität aus so einem kleinen Gehäuse hat uns aber doch positiv überrascht. Dazu trägt sicher auch der Subwoofer stark bei, denn selbst in den Tiefen ist der Klang recht passabel.
Da der F1 in aller Regel zwischen Leinwand und Zuschauern steht, strahlen die Lautsprecher nach hinten direkt zu den Zuschauern ab. Auch der Stereo-Effekt wird so spürbar. Man muss den Lautstärke-Regler zwar schon fast bis zum Maximum ausreizen. Für Serien, einfache Spielfilme und ein schnelles Spiel zwischendurch können die integrierten Tongeber aber durchaus ausreichen. Für High-End-Spielfilme oder die letzte GoT-Staffel wird man sich jedoch eine richtige Surround-Anlage wünschen.
Ach ja. Und das Design geht natürlich gar nicht.
Danke für den ausführlichen Test. Wirklich sehr informativ.
Zwei Anmerkungen:
Bei der Bildgröße sind dem Autor aber einige Fehler unterlaufen. Die Tabelle bringt aber Aufklärung. Man könnte auch einfach das Projektionsverhältnis von 1:0,8 angeben denn kann sich jeder der die Grundrechenarten beherrscht alles ausrechnen.
Die Bewertung finde ich anhand der Schwächen allerdings unangemessen. Als Preis-Leistung ja, aber nicht als Gesamturteil.